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BinDer Ambulanter Pflegedienst
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Leistung 01 · SGB XI

Grundpflege — selbstbestimmt im eigenen Zuhause.

Wir richten unser Angebot an Menschen, die gesundheitlich oder altersbedingt in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Mit Zeit, Sorgfalt und Diskretion — denn solche Unterstützung greift tief in die Privatsphäre ein.

Voraussetzung
Pflegegrad 1–5
Abrechnung
SGB XI · Sachleistung
Häufigkeit
Täglich bis wöchentlich
Einsatzort
Bei Ihnen zu Hause
Grundpflege 01 SGB XI

Was Grundpflege bei uns bedeutet.

Wir sind uns bewusst, dass die Durchführung solcher Unterstützungsangebote tief in die Privatsphäre und Intimität einer Person eingreift. Dementsprechend bieten wir eine zuverlässige Unterstützung in vertrauensvoller Atmosphäre an. Unser Anspruch ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrem privaten Umfeld zu ermöglichen und Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und zu fördern.

Für uns stehen Offenheit und Ehrlichkeit im Mittelpunkt. Bei Fragen oder Schwierigkeiten finden wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die Ihren Erwartungen gerecht wird.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Aktivierende Unterstützung bei Mobilisation und Positionierung — unter fachgerechter Verwendung von Hilfsmitteln (Lifter, Rollstuhl, Positionierungs­material)
  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden
  • Bedarfsgerechte Unterstützung bei der Körper- und Intimpflege inklusive Zahn-, Haar- und Nagelpflege sowie Pflege des Zahnersatzes und Rasur
  • Unterstützung bei der Ausscheidung — mit entsprechenden Hilfsmitteln wie Inkontinenzmaterial, Dauerkatheter, Urinflasche, Steckbecken, Uro-/Colostoma
  • Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Erfassen und Planen von prophylaktischen Maßnahmen (Dekubitus, Pneumonie, Kontrakturen, Intertrigo) nach pflegewissenschaftlichen Standards
  • Anleitung der An- und Zugehörigen zur sicheren eigenständigen Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten

Wie ein erster Einsatz abläuft

Vor dem ersten Pflegeeinsatz kommen wir zu Ihnen — meist mit der zukünftigen Bezugspflegerin. Wir besprechen, was Sie brauchen, was Sie selbst noch tun möchten und was wir übernehmen sollen. Daraus entsteht ein Pflegeplan, den wir gemeinsam regelmäßig anpassen.

— Wichtig zu wissen

Wird über die Pflegekasse abgerechnet.

Grundpflege ist Teil der Pflegeversicherung (SGB XI). Abhängig vom Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise — wir helfen bei der Antragstellung und Abrechnung.

Beratung anfragen

Sprechen wir miteinander.

Ein Anruf reicht. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen die Lage und finden gemeinsam einen Weg — kostenlos und unverbindlich.

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