Um die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern, besteht für Personen, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, ab Pflegegrad 2 die gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Beratungsbesuchen durch eine anerkannte Stelle.
03§ 37.3 SGB XIBinDer Ambulanter Pflegedienst bietet den Vorteil, dass Sie sich fachliche Beratung und praktische Unterstützung zur Erleichterung der Pflegesituation einholen können. Dadurch werden überfordernde Situationen frühzeitig erkannt. Entlastungs- und Unterstützungsleistungen können gemeinsam geplant werden.
Wir schätzen einen offenen und vertrauensvollen Austausch und bemühen uns stets, bei Problemen gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Wir kommen zu Ihnen, schauen uns die Pflegesituation gemeinsam an, hören zu und beraten — zur Ergonomie, zu Hilfsmitteln, zu Entlastungsangeboten, zu rechtlichen Ansprüchen. Am Ende erstellen wir die gesetzlich geforderte Dokumentation, die Sie an Ihre Pflegekasse weiterleiten.
Vor allem für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen ohne Beauftragung eines Pflegedienstes selbst versorgen — und dafür Pflegegeld erhalten. Der Beratungsbesuch ist die Brücke, über die Sie an Wissen, Hilfsmittel und Entlastung kommen.
Der Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI ist für Sie kostenlos. Die Pflegekasse trägt die Kosten. Wir sind als ambulanter Pflegedienst zugelassen und können den Besuch unmittelbar abrechnen.
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