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Leistung 02 · SGB V · Ärztl. Verordnung

Behandlungspflege — medizinisch verordnet, fachlich umgesetzt.

Anforderungen und Belastungen, die durch Erkrankungen entstehen, können den Alltag stark einschränken. Wir bieten die fachgerechte Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen in Ihrem Zuhause an.

Voraussetzung
Ärztliche Verordnung
Abrechnung
SGB V · Krankenkasse
Häufigkeit
Nach Verordnung
Einsatzort
Bei Ihnen zu Hause
Behandlungspflege 02 SGB V · Ärztl. Verordnung

Wir entlasten Ihren medizinischen Alltag.

Regelmäßig durchzuführende Therapien beanspruchen Zeit und Kraft. Damit Sie sich auf Genesung und Lebensqualität konzentrieren können, übernehmen wir die fachgerechte Umsetzung — verordnet vom Arzt, durchgeführt von examinierten Fachkräften, protokolliert und an die behandelnden Ärzte rückgemeldet.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Fachgerechtes Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Orthesen
  • Verbände nach Pütter — Wickeln der Beine zur Förderung des venösen Blutflusses
  • Einmal- oder Dauerkatheterisierung, Stomaversorgung
  • Messen von Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, Blutzucker)
  • Verabreichen von subkutanen Injektionen, z.B. Insulin- oder Antithrombosespritzen
  • Wundbehandlung: Anlegen und Wechseln von Verbänden, Wundheilungs­kontrolle, Desinfektion, Spülen von Wundfisteln, Versorgung akuter, chronischer und schwer heilender Wunden unter aseptischen Bedingungen
  • An- und Abhängen von Infusionen (enterale und parenterale Ernährung, Infusomat über PEJ/PEG, Picc-Line, Portsystem)
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen — Wärme- und Kälteanwendungen, Inhalationen
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren, digitale Enddarmausräumung bei Obstipation
  • Wechsel und Pflege einer Trachealkanüle

Was wir von Ihnen brauchen

Eine gültige ärztliche Verordnung über die häusliche Krankenpflege. Wir helfen, sie zu beschaffen — und übernehmen die Abstimmung mit Arzt und Krankenkasse, damit Sie sich nicht durch Formulare arbeiten müssen.

— Wichtig zu wissen

Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Behandlungspflege wird über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet — mit einer ärztlichen Verordnung. Eine Eigenbeteiligung von 10 % (max. 28 Tage pro Jahr) sowie 10 € pro Verordnung sind gesetzlich vorgesehen.

Beratung anfragen

Sprechen wir miteinander.

Ein Anruf reicht. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen die Lage und finden gemeinsam einen Weg — kostenlos und unverbindlich.

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