Anforderungen und Belastungen, die durch Erkrankungen entstehen, können den Alltag stark einschränken. Wir bieten die fachgerechte Durchführung ärztlich verordneter Maßnahmen in Ihrem Zuhause an.
02
SGB V · Ärztl. Verordnung
Regelmäßig durchzuführende Therapien beanspruchen Zeit und Kraft. Damit Sie sich auf Genesung und Lebensqualität konzentrieren können, übernehmen wir die fachgerechte Umsetzung — verordnet vom Arzt, durchgeführt von examinierten Fachkräften, protokolliert und an die behandelnden Ärzte rückgemeldet.
Eine gültige ärztliche Verordnung über die häusliche Krankenpflege. Wir helfen, sie zu beschaffen — und übernehmen die Abstimmung mit Arzt und Krankenkasse, damit Sie sich nicht durch Formulare arbeiten müssen.
Behandlungspflege wird über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) abgerechnet — mit einer ärztlichen Verordnung. Eine Eigenbeteiligung von 10 % (max. 28 Tage pro Jahr) sowie 10 € pro Verordnung sind gesetzlich vorgesehen.
Beratung anfragen